Das Übergangsverfahren in Kl. 4
Im ersten Halbjahr Kl. 4 werden die Eltern über die Schularten der Weiterführenden Schulen und deren Anforderungen und Angebote informiert.
Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen mit Videos des Kultusministeriums auf der Homepage www.km-bw.de/
Stichwort "Grundschulpräsentationen"
Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften für jedes Kind eine Empfehlung ausgesprochen, welche weiterführende Schulart jedes Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Dieser Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die seitherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt.
Die Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben. Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe:
Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule muss die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Bei einer abweichenden Grundschulempfehlung kann die Schulleitung der weiterführenden Schule den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten.
Das besondere Beratungsverfahren
Wenn nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung noch eine weitere Entscheidungshilfe gewünscht wird, können Eltern das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Beratung durch eine dafür besonders qualifizierte Beratungslehrkraft. Gegebenenfalls können allgemeine Begabungstests durchgeführt werden. Die Testergebnisse werden mit den Eltern besprochen.
Grundschulempfehlung: Termine im Schuljahr 2023/2024 |
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Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die Schullaufbahnwahl
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bis 26. Januar 2024 |
Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum: Ende erstes Schulhalbjahr
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bis 22. Januar 2024 |
Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen, und Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule
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spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung, d.h. bis 06. Februar 2024 |
Besonderes Beratungsverfahren (wenn von den Eltern gewünscht): Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft
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bis 22. März 2024 |
Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen mit der Grundschulempfehlung
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05. März 2024 bis 08. März 2024 |
Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen |
bis Donnerstag, 10. April 2024 |