Was tun, wenn Ihr Kind krank ist?
1.) Informieren Sie die Klassenlehrerin so schnell als
möglich, dass Ihr Kind nicht in die Schule kommen kann
Anruf/ Mail über das Sekretariat (216-66311) oder
Information Mitschülern mitgeben
2.) Geben Sie innerhalb der ersten drei Tage immer eine
schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrerin ab.
Zum Beispiel so:
Entschuldigungspflicht :
Das sagt das Schulgesetz § 85:
Eltern sind verpflichtet, Ihr Kind pünktlich und regelmäßig zum Unterricht zu schicken.
Wenn ein Schüler aus zwingenden Gründen (d.h. wegen Krankheit, Todesfall...) am Schulbesuch verhindert ist, ist dies der Schule unverzüglich zu melden.
Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag unter Angabe der Gründe zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen (§1 und 2 der Schulbesuchsverordnung).