Entschuldigungen/ Mein Kind ist krank

 

 

Was  tun, wenn Ihr Kind krank ist?

 

1.)   Informieren Sie die Klassenlehrerin so schnell als              

       möglich, dass Ihr Kind nicht in die Schule kommen kann

       

           Anruf/ Mail  über das Sekretariat (216-66311) oder

            Information Mitschülern mitgeben

 

2.)   Geben Sie innerhalb der ersten drei Tage immer eine 

      schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrerin ab.

 

 

Zum Beispiel so:

 

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Muster Entschuldigung
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Entschuldigungspflicht :

 

Das sagt das Schulgesetz § 85:

Eltern sind verpflichtet, Ihr Kind pünktlich und regelmäßig zum Unterricht zu schicken.

 

Wenn ein Schüler  aus zwingenden Gründen (d.h. wegen  Krankheit, Todesfall...) am Schulbesuch verhindert ist, ist dies der Schule unverzüglich zu melden.

 

Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag unter Angabe der Gründe zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen (§1 und 2 der Schulbesuchsverordnung).