Das Übergangsverfahren in Kl. 4

 

Im ersten Halbjahr  Kl. 4 werden die Eltern über die Schularten der Weiterführenden Schulen und deren Anforderungen und Angebote informiert.

Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen mit Videos des Kultusministeriums auf der Homepage www.km-bw.de/

Stichwort "Grundschulpräsentationen"

 

Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften für jedes Kind eine Empfehlung ausgesprochen, welche weiterführende Schulart jedes Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Dieser Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die seitherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt.

 

Die Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben. Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe:

  • Den Anforderungen des Gymnasiums wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens 2,5  erreicht wurde.
  • Den Anforderungen der Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens 3,0 erreicht wurde.
  • Den Anforderungen der Werkrealschule wird in der Regel entsprochen, wenn das Ziel der Kl. 4 erreicht wird.
  •  Die Gemeinschaftsschule fördert auf allen Niveaustufen, weshalb es keine Notenanforderungen gibt.

 

Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule muss die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Bei einer abweichenden Grundschulempfehlung kann die Schulleitung der weiterführenden Schule den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten.

 

Das besondere Beratungsverfahren

Wenn nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung noch eine weitere Entscheidungshilfe gewünscht wird, können Eltern das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Beratung durch eine dafür besonders qualifizierte Beratungslehrkraft. Gegebenenfalls können allgemeine Begabungstests durchgeführt werden. Die Testergebnisse werden mit den Eltern besprochen.

 

Grundschulempfehlung: Termine im Schuljahr 2023/2024

 

Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die Schullaufbahnwahl

 

bis 26. Januar 2024

Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum: Ende erstes Schulhalbjahr

 

bis 22. Januar 2024

Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen, und Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule

 

spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung,

d.h. bis 06. Februar 2024

Besonderes Beratungsverfahren (wenn von den Eltern gewünscht):

Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft

 

bis 22. März 2024

Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen mit der Grundschulempfehlung

 

05. März 2024 bis

08. März 2024

Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen

bis Donnerstag, 10. April 2024